Öffnungszeiten
Parteienverkehrszeiten in der Bezirkshauptmannschaft Voitsberg
Adresse:
Bezirkshauptmannschaft Voitsberg
Schillerstraße 10, 8570 Voitsberg
Telefon: +43 (3142) 21520-0
Fax: +43 (3142) 21520-550
Fax-Sanitätsreferat: +43 (3142) 21520-551
(ausschließlich zur Übermittlung von Befunden - entspricht
den Vorgaben der Gesundheitstelematik-Verordnung)
E-Mail: bhvo@stmk.gv.at
Homepage: http://www.bh-voitsberg.steiermark.at/
oder: http://www.steiermark.at/
Parteienverkehrszeiten:
Montag bis Freitag von 07.30 Uhr bis 12.30 Uhr
grundsätzlich nur nach telefonischer Voranmeldung bzw. Terminvereinbarung
Amtsstunden:
Montag bis Donnerstag von 08.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Freitag von 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr
Bürgerservicestelle:
Montag bis Freitag von 07.30 Uhr bis 12.30 Uhr
grundsätzlich nur nach telefonischer Voranmeldung bzw. Terminvereinbarung
Amtsärztin:
Dienstag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr nur nach telefonischer Terminvereinbarung
Forstfachreferat:
DI Christoph Freytag
Telefon: +43 (3142) 21520-270
Mobil: +43 (676) 866 40 270
Sprechtag: Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
nur nach telefonischer Terminvereinbarung
III. Stock, Zimmer Nr. 43
I) Amtsstunden
II) Kunden- und Parteienverkehrszeiten
III) Einbringung von Schriftstücken gem. § 13 AVG
Schriftliche Anträge und Kontaktaufnahme
Wenn Sie mit uns Kontakt aufnehmen oder Anbringen an uns richten wollen, haben Sie folgende Möglichkeiten:
1. Einbringung von Schriftstücken
Bezirkshauptmannschaft Voitsberg
8570 Voitsberg, Schillerstraße 10
per Telefax: +43 (3142) 21520-550
Fax-Sanitätsreferat: +43 (3142) 21520-551 (→ ausschließlich zur Übermittlung von Befunden)
per E-Mail: bhvo@stmk.gv.at
2. Online-Formulare
Das Land Steiermark stellt auch Online-Formulare zur Einbringung von bestimmten Anträgen zur Verfügung. Eine Übersicht über alle Formulare finden Sie unter der Adresse https://egov.stmk.gv.at/.
3. Elektronische Anbringen
Sie können Anbringen gerne auch elektronisch (per E-Mail, Fax oder Online-Formulare) einbringen, aber beachten Sie bitte die technischen Voraussetzungen. Zur Wahrung der Frist reicht es aus, wenn das Anbringen am letzten Tag der Frist an uns versendet wird. Falls Ihr Anbringen außerhalb der Amtsstunden bei uns einlangt, wird es erst mit dem Wiederbeginn der Amtsstunden bearbeitet.