EWR-Bescheinigungen - Ausstellung
Allgemeine Informationen
Staatsangeh?rige eines Mitgliedstaates der EU oder eines Vertragsstaates des EWR und im Inland niedergelassene Gesellschaften, die Dienstleistungen in einem Mitgliedstaat der EU oder einem anderen Vertragsstaat des EWR erbringen oder sich dort niederlassen wollen, ben?tigen dazu eine EWR-Bescheinigung.
Diese Bescheinigung dient zur Vorlage bei der Beh?rde anderer EWR-Vertragsstaaten und bescheinigt
- zum Zweck der Erbringung von Dienstleistungen in einem anderen EU-/ EWR-Mitgliedstaat die rechtm??ige Niederlassung im Inland und die diesbez?gliche(n) Gewerbeberechtigung(en),
- zum Zweck der Niederlassung und der Erbringung von Dienstleistungen in einem anderen EU-/ EWR-Mitgliedstaat die inl?ndische gewerbliche Ausbildung oder Bef?higung und die Aus?bung einer selbstst?ndigen oder unselbstst?ndigen fachlichen T?tigkeit in einem Gewerbe in ?sterreich.
Achtung
Unternehmerinnen/Unternehmer aus anderen EU-Mitgliedstaaten m?ssen sich die EWR-Bescheinigung im jeweiligen Heimatstaat ausstellen lassen.
Zuständige Stelle
Die Gewerbebeh?rde, die f?r den Gewerbestandort oder den Wohnsitz ?rtlich zust?ndig ist:
- Die Bezirkshauptmannschaft
- In
Statutarst?dten:
der
Magistrat
- In Wien: die ? MA 63
Verfahrensablauf
Der Antrag auf eine EWR-Bescheinigung kann formlos oder mittels Formular pers?nlich, schriftlich oder teilweise auch elektronisch gestellt werden.
Der formlose Antrag sollte folgende Angaben enthalten:
- Vor- und Familienname, Adresse, Geburtsdatum und Geburtsort, Staatsangeh?rigkeit, bei Gesellschaften die Firma und die Firmenbuchnummer der Antragstellerin/des Antragstellers
- Angaben zu Ausbildung, Art und Ausma? der einschl?gigen fachlichen und kaufm?nnischen T?tigkeiten
Erforderliche Unterlagen
- Amtlicher Lichtbildausweis
- Nachweise ?ber Ausbildungen
bzw. Bef?higungen
wie beispielsweise:
- Best?tigung der Sozialversicherung ?ber die unselbstst?ndige T?tigkeit
- Dienstzeugnisse als Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer (gegebenenfalls in leitender Stellung)
- Bescheid ?ber die Bestellung zur gewerberechtlichen Gesch?ftsf?hrerin/zum gewerberechtlichen Gesch?ftsf?hrer
- Dokumente zum Nachweis der Berufsausbildung:
- Schulzeugnisse (allgemeinbildende h?here Schulen, Fachschulen)
- Lehrabschlusszeugnisse, Meisterpr?fungszeugnisse
- Diplompr?fungszeugnisse
Kosten
F?r den Antrag, die Beilagen und die Bescheinigung fallen keine Geb?hren und Verwaltungsabgaben des Bundes an.
Datenschutzrechtliche Informationen
- Im Zuge dieses Verfahrens bekanntgegebene Daten und jene Daten, die die Behörde im Zuge des Ermittlungsverfahrens erhält, werden auf Grund des Art. 6 Abs. 1 lit. c und e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit den diesem Verfahren zugrundliegenden Materiengesetzen automationsunterstützt verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt zum Zweck der Abwicklung des eingeleiteten Verfahrens, der Beurteilung des Sachverhalts, der Erteilung der Bewilligung sowie auch zum Zweck der Überprüfung.
- Die allgemeinen Informationen
- zu den zustehenden Rechten auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerruf und Widerspruch sowie auf Datenübertragbarkeit;
- zum zustehenden Beschwerderecht bei der Österreichische Datenschutzbehörde;
- zum Verantwortlichen der Verarbeitung und zum Datenschutzbeauftragten finden Sie auf der Datenschutz-Informationsseite ( https://datenschutz.stmk.gv.at).