Verbot von Feuerentzünden und Rauchen im Wald in Zeiten besonderer Brandgefahr
Mit Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Voitsberg vom 12.03.2025 über das "Verbot von Feuerentzünden und Rauchen im Wald in Zeiten besonderer Brandgefahr" wird Folgendes festgelegt.